eListing: Hinweis auf das Antragsfeld „Zustimmung des Emittenten zur Antragstellung"

Datum: 28. Aug. 2025

04/2025 eListing: Hinweis auf das Antragsfeld „Zustimmung des Emittenten zur Antragstellung" Spezialisten-Rundschreiben 04/25

1. Einführung

Mit diesem Rundschreiben möchten wir auf die besondere Bedeutung des Feldes „Zustimmung des Emittenten zur Antragstellung“ im Rahmen der Stellung von Einbeziehungsanträgen in eListing hinweisen.

Als Handelsplatz sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte Referenzdaten zu Finanzinstrumenten an die ESMA Datenbank Financial Instruments Reference Database System (FIRDS) zu übermitteln. Hierzu zählt die Angabe, ob der Emittent des einzubeziehenden Wertpapiers die Einbeziehung selbst beauftragt, beantragt, oder dieser zumindest zugestimmt hat. Diese Information ist für die Aufsichtspraxis der BaFin von zentraler Bedeutung, da sie den Anwendungsbereich der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) eröffnet – insbesondere hinsichtlich der Pflicht des Emittenten zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und zur Meldung von Eigengeschäften durch Führungskräfte des Emittenten.

2. Erforderliche Tätigkeiten

Bei Stellung von Einbeziehungsanträgen bitten wir um besondere Sorgfalt bei der Angabe in Feld „Zustimmung des Emittenten zur Antragstellung“. Das Feld ist nur anzukreuzen, wenn der die Einbeziehung beantragende Spezialist zuverlässige Kenntnis von der Zustimmung des Emittenten zur Einbeziehung hat. Ist dies nicht der Fall, hat das Ankreuzen zu unterbleiben. Einen Bildausschnitt des Feldes aus der Antragsmaske in eListing finden Sie im Anhang.

3. Details und Hintergrund

In der jüngeren Vergangenheit kam es vereinzelt zu Fällen, bei denen die BaFin aufgrund der unrichtigen Angabe der Zustimmung des Emittenten Ermittlungen wegen potenzieller MAR-Verstöße aufgenommen hat, obwohl tatsächlich keine Zustimmung des Emittenten zur Einbeziehung vorlag und damit die Anwendung der MAR ausgeschlossen war. 

Anhang:

  • Bildausschnitt „Zustimmung des Emittenten zur Antragstellung“

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle von der Deutsche Börse AG beauftragten Spezialisten

Zielgruppen:

Handel, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

listing@deutsche-boerse.com

Web:

www.xetra.com

Autorisiert von:

Dr. Cord Gebhardt, Renata Bandov

Marktstatus

XETR

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


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