Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der FWB®-Handelsteilnehmer 

Datum: 16. Feb. 2026

004/2026 Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der FWB®-Handelsteilnehmer  Deutsche Börse-Rundschreiben 004/26 Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der FWB®-Handelsteilnehmer 

1. Einführung

Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist verpflichtet, jährlich eine „Due Diligence“-Prüfung ihrer Handelsteilnehmer durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese die für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme geltenden Bedingungen erfüllen.

Die geltenden regulatorischen Bestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2017/584 der Kommission vom 14. Juli 2016, zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, dargelegt.

Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 verpflichtet Handelsplätze, Bedingungen für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme durch ihre Mitglieder festzulegen und die Einhaltung der „Due Diligence“ ihrer Mitglieder jährlich gegen diese Bedingungen zu bewerten. Diese Bedingungen wurden in der Börsenordnung für die FWB® aufgenommen.

Darüber hinaus soll die „Due Diligence“-Prüfung die Einhaltung des § 35 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, der die Anforderungen an die Nutzung von Endeingabegeräten außerhalb der registrierten Lokationen des zugelassenen Unternehmens regelt, bestätigen.

Sie finden die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Deutsche Börse-Website www.cashmarket-deutsche-boerse.com unter dem folgenden Pfad:

Regelwerke der FWB > Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

2. Erforderliche Tätigkeiten

Handelsteilnehmer der FWB müssen das „Due Diligence Statement“ bis spätestens13. März 2026 abgeben.

Das „Due Diligence Statement“ kann hier aufgerufen werden (nur in Englisch). 

Zentrale Koordinatoren werden gebeten, die Daten zu ihrem Unternehmen und die Cash PIN einzugeben sowie die entsprechenden Eingabefelder auszufüllen und sodann das „Due Diligence Statement“ abzusenden. 

Bitte beachten Sie, dass die PIN dieselbe ist, welche auch zur Abgabe der „Readiness Statements“ verwendet wird. Die PIN ist nur für Zentrale Koordinatoren und ihre Stellvertreter in der Member Section unter dem folgenden Pfad abrufbar:

Member Section > Mein Profil > PIN

Wenn Sie Fragen zum „Due Diligence Statement“ haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@deutsche-boerse.com.

3. Details der regulatorischen Bestimmungen 

Die jährliche Prüfung der „Due Diligence“ durch die FWB bezieht sich auf die Prüfperiode von Januar 2025 bis Dezember 2025 und umfasst die folgenden Bereiche: 

  • Vorhandelskontrollen zu Preis, Volumen und Wert von Aufträgen sowie zur Nutzung des Systems sowie Nachhandelskontrollen über die Handelsaktivitäten der Handelsteilnehmer; 
  • Qualifikationen, die von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen innerhalb der Handelsteilnehmer gefordert werden; 
  • Technische und funktionale Konformitätstests;
  • Maßnahmen zur Nutzung der „Kill-Funktion“; 
  • Bestimmungen darüber, ob der Handelsteilnehmer seinen eigenen Kunden direkten elektronischen Zugang zum System gewähren darf und falls ja, welche Bedingungen für diese Kunden gelten;
  • Registrierung der Handelsteilnehmer als Investmentfirmen.  

Zusätzlich soll die „Due-Diligence“-Erklärung die Einhaltung von § 35 der Börsenordnung überprüfen, der die Anforderungen für die Nutzung von Eingabegeräten außerhalb der registrierten Handelsorte des zugelassenen Unternehmens festlegt.
 

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®)

Zielgruppen:

Handel, Technik, Sicherheitsadministratoren, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

Ihr Key Account Manager oder client.services@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.cashmarket.deutsche-boerse.com

Autorisiert von:

 

Melanie Dannheimer, Dr. Cord Gebhardt