Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. November 2025
041/2025 Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. November 2025 Xetra-Rundschreiben 041/25
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A („Preisverzeichnis T7“), gültig ab 1. November 2025.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 betreffen:
- A. Xetra Midpoint-Programm (Abschnitte 2.2.2.7, 2.2.2.8 und 2.2.3.7)
- B. Xetra Liquidity Provider-Programm (Abschnitt 2.2.3.3)
2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer der FWB® (Frankfurter Wertpapierbörse), die die Anwendung besonderer Entgelte im Handelsmodell Xetra Midpoint wünschen, können dies mit den beigefügten Formularen beantragen.
3. Details der Initiative
A. Anpassung von Transaktionsentgelten für das Handelsmodell Xetra Midpoint
Einführung des „Xetra Midpoint Incentive Scheme mit Sweep Orders“:
Für Handelsteilnehmer, die sich für das Xetra Midpoint Incentive Scheme mit Sweep Orders angemeldet haben, werden für im Xetra Midpoint-Orderbuch ausgeführte Volumina von Sweep-Orders bis zum 30. Juni 2026 keine Transaktionsentgelte berechnet. Entsprechende Regelungen betreffen den Abschnitt 2.2.2.8 des Preisverzeichnisses T7.
Anpassung des „Xetra Midpoint Incentive Scheme“ für passive Midpoint Orders:
Handelsteilnehmer, die sich für das Xetra Midpoint Incentive Scheme angemeldet haben, wird für passiv ausgeführte Midpoint-Orders bis zum 30. Juni 2026 eine erhöhte Gutschrift von 0,5 Basispunkten gewährt. Entsprechende Regelungen betreffen den Abschnitt 2.2.2.7 des Preisverzeichnisses T7.
Verlängerung und Ergänzung des Midpoint Order-Einführungsprogramms:
Das Midpoint Order-Einführungsprogramm wird ergänzt und bis einschließlich Juni 2026 verlängert: Für Handelsteilnehmer, die in der Vergangenheit mit Midpoint-Orders inaktiv waren und die sich für das Xetra Midpoint Incentive Scheme registrieren, erhalten eine anteilige Auszahlung an einem neu eingeführten monatlichen Betrag. Entsprechende Regelungen betreffen den Abschnitt 2.2.3.7 des Preisverzeichnisses T7.
B. Xetra Liquidity Provider-Programm
Der Wortlaut, der im Abschnitt 2.2.3.3 des Preisverzeichnisses T7 enthaltenen Regelungen zum Xetra Liquidity Provider-Programm wird präzisiert.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer bzw. Vendor nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
Anhänge: (Anhang 2 und 3 nur in Englisch)
- 1. Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A, (Preisverzeichnis T7), gültig ab 1. November 2025
- 2. Formular „Participation Xetra Midpoint Incentive Scheme”
- 3. Formular „Participation Xetra Midpoint Incentive Scheme - Sweep Orders”
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Technik, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | client.services@deutsche-boerse.com | |
Web: | ||
Autorisiert von: | Christian Schürlein, Lukas Neumann |